Überprüfungspflicht elektrischer Anlagen

Gesetzliche Grundlagen für Unternehmer zur BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit   § 3 Grundsätze (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand...mehr ]


BG Nahrung und Genuß

Vorschrift der BG Nahrung und Genuß