Überprüfungspflicht elektrischer Anlagen

Gesetzliche Grundlagen für Unternehmer zur BGV A3

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

 

§ 3 Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur

von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den

elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der

Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den

elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel

festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln,

so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,

falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage

oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

§ 5 der BGV A3

“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf

ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“

Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 01. 04. 1979 verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und

Betriebsmittel einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Die

Betriebssicherheitsverordnung wendet sich an den Arbeitgeber und regelt die Bereitstellung

von sicheren Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Betriebsmitteln sowie Anlagen und

Maschinen.

Praxisbeispiel

Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel

kommen und ein Arbeitnehmer kommt zu schaden, kann dieses zu strafrechtlichen

Konsequenzen führen.

Sie können als Arbeitgeber damit rechnen, dass sich unmittelbar nach einem Unfall „egal ob

mit Todesfolge oder Körperverletzung“, die Polizei und Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen

wird. Dazu werden sich die Berufsgenossenschaft und Ihre Versicherung einschalten.

Sollten Sie Ihrer Sorgfaltpflicht als Unternehmer nicht nachgekommen sein, also keinerlei

Belege für die Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vorweisen können,

kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen mit kompletter Haftbarkeit gegenüber des zu

schaden gekommenen Mitarbeiters kommen.

Ein Versicherungsschutz bei Nichteinhalten Ihrer Sorgfaltspflicht ist hiermit nicht gegeben.

Solch ein Arbeitsunfall kann bei Todesfall, schnell eine Millionenklage mit sich führen.



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