Gesetzliche Grundlagen für Unternehmer zur BGV A3
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur
von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den
elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der
Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel
festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln,
so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage
oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
§ 5 der BGV A3
“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“
Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 01. 04. 1979 verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Die
Betriebssicherheitsverordnung wendet sich an den Arbeitgeber und regelt die Bereitstellung
von sicheren Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Betriebsmitteln sowie Anlagen und
Maschinen.
Praxisbeispiel
Sollte es in Ihrem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel
kommen und ein Arbeitnehmer kommt zu schaden, kann dieses zu strafrechtlichen
Konsequenzen führen.
Sie können als Arbeitgeber damit rechnen, dass sich unmittelbar nach einem Unfall „egal ob
mit Todesfolge oder Körperverletzung“, die Polizei und Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen
wird. Dazu werden sich die Berufsgenossenschaft und Ihre Versicherung einschalten.
Sollten Sie Ihrer Sorgfaltpflicht als Unternehmer nicht nachgekommen sein, also keinerlei
Belege für die Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vorweisen können,
kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen mit kompletter Haftbarkeit gegenüber des zu
schaden gekommenen Mitarbeiters kommen.
Ein Versicherungsschutz bei Nichteinhalten Ihrer Sorgfaltspflicht ist hiermit nicht gegeben.
Solch ein Arbeitsunfall kann bei Todesfall, schnell eine Millionenklage mit sich führen.