Richtiges und wichtiges Verhalten im Schadenfall

Die nachfolgenden Hinweise sollen uns und Ihnen helfen den Schaden schnellstmöglichst mit der Versicherungsgesellschaft abzuwickeln.

Allgemein:

Alles unternehmen um eine Ausweitung des Schadens zu vermeiden.

Notwendige Rettungsaktionen sofort einleiten.

Unverzüglich (das heißt im Versicherungsrecht: ohne schuldhaftes Zögern) den Schaden an uns melden, nutzen Sie hierzu unser online Schadenformular auf der Homepage.

Unverzügliche Meldung bei der Polizei, sofern notwendig (auch bei Brandschäden zusätzlich zur Feuerwehr)

Möglichst Fotos vom Bereich des Schadens anfertigen.

Schadenbericht auf der Anzeige erstellen und eine ungefähre Schadenhöhe benennen.

Nichts ohne Freigabe wegwerfen.

Mit den Aufräumarbeiten erst beginnen, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben hat.

Bei entwendeten EC-Karten, telefonisch sperren lassen über die 116116.

Bei Wasserschäden, Wasser abdrehen.

Bei Elektronikschäden, Betroffene Anlagen spannungsfrei schalten.

Bei Schäden an Dritten, keine Aussage zur Schuldfrage leisten, keine Zahlungen leisten, alle Ansprüche weiterleiten.

Bei Schäden an Dritten, auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen.

Bei KFZ-Schäden, keine Schuldanerkenntnis, Daten des Unfallgegners aufnehmen.

Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.

Alles weitere werden wir für Sie klären, hauptsächlich sollten Sie versuchen Ruhe zu bewahren und alles notwenige in die Wege zu leiten